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Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung

 

1. Voraussetzung für die Teilnahme am EMS Training
 

1.1. Jeder Kunde muss physisch und psychisch geeignet sein, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen können. Liegen körperliche Gebrechen, insbesondere Herzrhythmusstörungen, Epilepsie, usw. vor, oder wurden dem Kunden Implantate, Prothesen, Schrittmacher, usw. eingesetzt, oder liegt eine Schwangerschaft vor, so hat der Kunde Frau Gabriele Hösel darüber unaufgefordert und umgehend zu informieren. Unterbleibt die Mitteilung, gehen nachteilige Folgen zu Lasten des Kunden. Die vom Kunden gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.
 

1.2. Der Kunde akzeptiert diese Nutzungsvereinbarung und wird den Anforderungen des Betreibers Folge leisten. Frau Gabriele Hösel ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung einseitig zu ändern. Diese Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang Einspruch erhebt.
 

2. Das EMS-Training
 

2.1. Das EMS-Training zielt auf die Stärkung und den Aufbau der Körpermuskulatur ab. Beim EMS-Training wird die Muskulatur im Körper mit Schwachstrom (Mittelfrequenzstrom) stimuliert und soll dadurch den Muskelaufbau im Körper fördern. Für den optimalen Trainingserfolgt sind das regelmäßige Training und eine gesunde Ernährung wichtig. Der Muskelaufbau ist jedoch von der Veranlagung und vom Körperzustand abhängig und ist bei jedem Menschen individuell. Frau Gabriele Hösel kann daher den von jedem Kunden subjektiv gewünschten Erfolg nicht garantieren. Die Methode an sich ist aber geeignet, den Stoffwechsel und den Muskelaufbau zu aktivieren. 


2.2 Beim EMS-Training ist ein spezielles Trainingsoutfit zu tragen. Diese kann gekauft werden.
 

3. Abschluss der Nutzungsvereinbarung und Änderung der persönlichen Daten
 

3.1. Diese Nutzungsvereinbarung tritt mit schriftlicher Vereinbarung in Kraft und wird auf die Dauer des gewählten Trainingspaketes abgeschlossen.
 

3.2. Das EMS-Training kann nur vom Kunden selbst absolviert werden und darf nur mit schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen werden.
 

3.3. Änderung der persönlichen Daten sind umgehend und unaufgefordert mitzuteilen.
 

4. Trainingspakete
 

Folgende Pakete stehen zur Auswahl:

Probetraining, Einzeltraining, 10er Block, 20er Block
 

5. Leistungen
 

5.1. Diese Nutzungsvereinbarung erlaubt es dem Kunden, 2 bis maximal 3 EMS-Trainings pro Woche zu absolvieren. Die Termine sind telefonisch, persönlich oder per E-Mail zu vereinbaren. 12 Stunden vor dem Trainingsbeginn können Termine storniert werden, ohne dass dafür Kosten anfallen. 
 

5.2. Frau Gabriele Hösel behält sich das Recht vor, das Training kurzfristig entfallen zu lassen bzw. abzusagen. Ersatztermine werden unmittelbar vereinbart.
 

6. Preise
 

Aktuelle Preise sind im Internet unter www………………..at abrufbar bzw. liegen der Anmeldung bei.
 

7. Zahlung
 

Der Kunde verpflichtet sich zu einer Voraus- bzw. Barzahlung der Trainingseinheiten. 
 

8. Ruhen und Trainingsabbruch
 

8.1.Legt der Kunde eine ärztliche Bestätigung vor, aus der sich die Dauer der Krankheit bzw. Verletzung oder eine Schwangerschaft ergibt, so ruht das gewählte Trainingspaket für diese Dauer. 
 

8.2. Als Trainingsabbruch gilt, wenn der Kunde das Trainingspaket vor Ende abbricht. Frau Gabriele Hösel muss darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Zwei Drittel des jeweiligen Trainingspaketes sind verpflichtend zu bezahlen.
 

9.Zustimmungserklärung zur Erfassung der Daten und zur Datenweitergabe
 

9.1. Der Kunde erteilt mit der Unterfertigung dieser Nutzungsvereinbarung seine Zustimmung zur elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner in der Nutzungsvereinbarung und in der Anmeldung angegeben Daten.
 

9.2. Der Kunde erklärt, dass diese Daten für die Kommunikation aber auch für die Zusendung von Informationen betreffend EMS-Training herangezogen werden können. Darüber hinaus wird auch die Zustimmung gegeben, dass die personenbezogenen Daten nicht an andere Dritte weitergegeben werden darf.
 

9.3. Diese Zustimmungserklärung kann gemäß Datenschutzgesetz jederzeit schriftlich widerrufen werden, was die sofortige Einstellung aller Datenerfassungen und Datenübermittlungen bewirkt.
 

10.Haftung


10.1. Für Sachschäden beim EMS-Training haftet Frau Gabriele Hösel nur bei Vorsatz oder 

  grober Fahrlässigkeit. 
 

10.2.Der Kunde ist verpflichtet, Frau Gabriele Hösel über besondere Vorkommnisse beim 

  EMS-Training aber auch über Verletzungen vor dem Training genau zu unterrichten. Fr. 

  Gabriele Hösel übernimmt keine Haftung für Körperschäden, die durch die unterlassene 

  Mitteilung zustande gekommen sind.
 

11.Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.
 

12. Gerichtsstand
 

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere auch für die mit seiner Anbahnung und Beendigung in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Mattersburg vereinbart.

Smarter kann Training nicht sein!

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